Helfer-Grundausbildung:
Die Grundausbildung für alle Helfer der Bereitschaft ist die Helfergrundausbildung (HGA) und die Fachdienstausbildung Sanitätsausdienst.
Aufbauend auf einem Rotkreuz-Kurs (Erste-Hilfe-Kurs 9 US) und der Rotkreuz-Einführungsseminar (8US) folgen in 4 HGA-Module:
HGA-Modul „erweiterter Erster-Hilfe“
HGA-Modul „Einsatz“ (8 US)
HGA-Modul „Betreuungsdienst“ (8 US)
HGA-Modul „Technik und Arbeitssicherheit“ (12 US – 2 Tage)
Sanitätsdienst:

Sanitäter
Die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst umfasst 48 US + 8 US Erfolgskontrolle und wird i.d.R. an 5 Wochenenden absolviert.
Im Landkreis Waldshut werden die HGA-Module und die Fachdienstausbildung Sanitätsdienst mindestens einmal im Jahr angeboten.
Fachkraftausbildung (notfallmedizinische Ausbildung)

Die Fachkraftausbildung eröffnet die Möglichkeit der Mitarbeit im Rettungsdienst.
Das Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg schreibt Mindestqualifikationen für die Fahrzeugbesatzungen vor:
Krankenwagen: min. 1 Rettungshelfer u. 1 Rettungssanitäter
Rettungswagen: min. 1 Rettungssanitäter u. 1 Notfallsanitäter
Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge: min. 1 Notfallsanitäter u. 1 Notarzt
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter beruht auf der Grundlage des vom Bund-Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ beschlossenen 520 Stunden umfassenden Mindestprogramms für die Ausbildung zum Rettungssanitäter und auf der Richtlinie für die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitätern in Baden-Württemberg. Die Ausbildung von Rettungshelfern beruht auf den Grundsätzen der Hilfsorganisationen.
Rettungshelfer 400 Stunden
- 240 Stunden theoretische Ausbildung
- 80 Stunden klinische Ausbildung
- 80 Stunden Ausbildung in der Rettungswache

Rettungssanitäter 520 Stunden
- 240 Stunden theoretische Ausbildung
- 80 Stunden klinische Ausbildung
- 160 Stunden Ausbildung in der Rettungswache
- 40 Stunden Abschlusslehrgang mit Prüfung
Der Rettungssanitäter ist aber nicht nur im Rettungsdienst als Mindestqualifikation gefordert; auch das neue Katastrophenschutzkonzept des Bundes sieht in den so genannten „Medical Task Forces“ Rettungssanitäter als Qualifikation vor.
Da die Kräfte der Schnell-Einsatz-Gruppen bei größeren Schadenslagen natürlich auch Notfallpatienten mit akut lebensbedrohlichen Verletzungen behandeln müssen, ist eine möglichst hohe Qualifikation und Einsatzerfahrung aus dem Rettungsdienst hier unerlässlich.